Hinweis nach § 18 Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien der Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Dich gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Du kannst Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Du kannst Batterien auch per Post an uns zurücksenden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das untenstehende Symbol.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. " Pb“ steht für = Blei, "Cb“ für Cadmium und "Hg“ für Quecksilber usw.
batteriegesetz
 

Altgeräteentsorgung

Entsorgung von Altgeräten nach dem Elektrogesetz 

Das Elektrogesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.

Das Elektrogesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt:

1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte.
11. Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen.

mülltonne durchgestrichen

Mit diesem Symbol gekennzeichnete Altgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Diese Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie seit dem 24. März 2006 kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Standort und Öffnungszeiten der Sammelstellen teilt Ihnen Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit.


Die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen übernimmt hier die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH